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Wenn Sie ein Kind erwarten, sollten Sie eine ärztliche Betreuung Ihrer Schwangerschaft, die Schwangerenvorsorge, in Anspruch nehmen. Art und Anzahl der Untersuchungen sind von der Vereinigung der Krankenkassen in den Mutterschaftsrichtlinien genau vorgeschrieben. Einige Vorsorgetermine können Sie in Abstimmung mit Ihrem Frauenarzt / Ihrer Frauenärztin bei einer Hebamme wahrnehmen.
Nach der ersten Vorsorgeuntersuchung erhält jede werdende Mutter von ihrem
Arzt / ihrer Ärztin den Mutterpass. In diesem Untersuchungsheft werden alle
im Verlauf der Schwangerschaft und Geburt kontrollierten Daten und Befunde
festgehalten, einschließlich der Untersuchungsbefunde des Neugeborenen und
der Wochenbett-Kontrollbefunde der Mutter. Den Mutterpass sollten Sie immer
bei sich haben.
Die Mutterschaftsrichtlinien sehen bis zur 32. Schwangerschaftswoche
Untersuchungen im Abstand von vier Wochen vor, danach alle zwei Wochen.
Sollten Sie sich zwischen den Terminen unwohl fühlen oder konkrete
Beschwerden wie anhaltende Krämpfe im Unterleib, Blutungen oder
Schwindelanfälle haben, zögern Sie bitte nicht, Ihren Frauenarzt / Ihre
Frauenärztin auch spontan aufzusuchen, so dass die Ursachen geklärt
werden können.
Wenn der errechnete Geburtstermin überschritten ist, werden Ihr
Arzt / Ihre Ärztin, Ihre Hebamme oder ggf. auch die Ärzte der von
Ihnen gewählten Entbindungseinrichtung Sie alle zwei Tage untersuchen
wollen.
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